Handeln wir gegen Römer 13 wenn wir für die Einhaltung des Grundgesetzes eintreten und uns den Maßnahmen der Regierung, die diese Einschränken, verweigern?


Römer 13,1-4:
1 Jede Seele unterwerfe sich den übergeordneten staatlichen Mächten! Denn es ist keine staatliche Macht außer von Gott, und die bestehenden sind von Gott verordnet.
2 Wer sich daher der staatlichen Macht widersetzt, widersteht der Anordnung Gottes; die aber widerstehen, werden ein Urteil empfangen.
3 Denn die Regenten sind nicht ein Schrecken für das gute Werk, sondern für das böse. Willst du dich aber vor der staatlichen Macht nicht fürchten, so tue das Gute, und du wirst Lob von ihr haben;
4 denn sie ist Gottes Dienerin, dir zum Guten. Wenn du aber das Böse tust, so fürchte dich! Denn sie trägt das Schwert nicht umsonst, denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe für den, der Böses tut.


Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat.


Dieser Begriff wurde 1952 vom Bundesverfassungsgericht wie folgt definiert:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

So wie in einer absoluten Monarchie der König der Souverän und damit der Herrscher ist,
so ist in der Bundesrepublik Deutschland das Volk (nicht etwa die Regierung) der Souverän. Die Regierung wird durch Wahlen damit beauftragt, den Willen des Souveräns umzusetzen. Die Regierungsgewalt wird also lediglich vom Volk an die Regierung delegiert, um diese im Sinne des Volkes auszuführen. Die Regierung ist lediglich Diener des Souveräns und damit dem Volk in allem rechenschaftspflichtig.


Es ist das Recht und die Pflicht der Bürger als Souverän darauf zu achten, dass die gewählte Regierung die Regierungsgewalt entsprechend dem geltenden Recht ausführt.
Bricht die Regierung das Gesetz oder handelt sie gegen die Interessen des Souveräns sollte sie auch dem entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.


Wie ist es nun, wenn wir als Christen darauf hinweisen, dass die Bundesregierung das Grundgesetz bricht und wie ist es wenn wir diesbezüglich zivilen Ungehorsam leisten?
Handeln wir damit gegen die ’staatliche Macht‘ und gegen die ‚Regenten‘ wie im Römerbrief Kapitel 13, 1-4 beschrieben?

Schauen wir uns hierzu Artikel 20 des Grundgesetzes an:
„(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Hier heißt es also: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.

D.h. wie schon zuvor ausgeführt: Nicht die Regierung ist die Staatsgewalt oder entsprechend Römer 13 die „staatliche Macht“ und der „Regent“, sondern in der Bundesrepublik Deutschland ist das Volk der „Regent“ und die „staatliche Macht“. Die gewählte Regierung ist nur jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren mit der stellvertretenden Ausführung der Regierungsgewalt beauftragt, um alleine die Interessen des Volkes zu Vertreten
und ist hierbei an das Grundgesetz gebunden.


Artikel 1 (3) Grundgesetz:
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“


Dies bedeutet, wenn die Regierung das Grundgesetz bricht und gegen die Interessen des Volkes handelt, lehnt sich die Regierung gegen die Staatsmacht und den Regenten auf!


Wenn wir dieses Verhalten der Regierung als Christen kritisieren und im Rahmen des Grundgesetzes gegen die Regierung friedlichen zivilen Ungehorsam üben, indem wir die von der Regierung außer Kraft gesetzten Grundrechte wahrnehmen,
stellen wir uns damit auf die Seite der Staatsmacht und ordnen uns dem Souverän unter,
der das Grundgesetz als unmittelbar geltendes Recht festgelegt hat.


Jeder jedoch, der die Regierung bei ihrem Rechtsbruch unterstützt, handelt meines Erachtens gegen den Souverän und gegen die Staatsmacht und damit auch gegen das Gebot aus Römer Kapitel 13.


Die eigentlich zu diskutierende Frage kann daher nur sein, ob die Bundesregierung aktuell das Grundgesetz bricht. Und diese Frage müssen wir wohl oder übel mit „JA“ beantworten!


Daher sind wir nach Römer 13,1-4 grundsätzlich als Christen dazu verpflichtet uns auf die Seite des Souveräns, dessen Willen im Grundgesetz seinen Ausdruck findet und gegen das Handeln der Bundesregierung zustellen!